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Jugendordnung

 

Jugendordnung

für die Jugendgruppe
der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen

 

 

§ 1  Name , Sitz und Zweck

 

1.1 Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen".

1.2 Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

1.3 Die Jugendgruppe hat – wie die Freiwillige Feuerwehr – ihren Sitz in Osterhofen.

1.4 a) Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsausbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewußten Feuerwehrmännern fördern. Die Zielsetzung diene insbesondere:

- Pflege des Verantwortungsbewußtsein und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe

- Förderung des sozialen Engagements

- Staatsbürgerliche Begegnungen

- Internationale Begegnungen

- Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u.a.

- Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren

- Mitgestalten der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehr

b) Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs– und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.

 

§ 2  Mitgliedschaft

 

2.1 Mitglieder der Jugendgruppe können sein: Jugendliche beiderlei Geschlechts ab dem 12. Lebensjahr (Feuerwehranwärter)

2.2 Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres und der Übernahme in die aktiven Dienst.

 

§ 3  Organe

 

3.1 Die Gruppenversammlung

3.2 Die Führung der Jugendgruppe

 

§ 4  Die Gruppenversammlung

 

4.1 Die Jugendgruppe trifft sich einmal im Jahr zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppensammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind:

In der Gruppenversammlung werden

a) der Gruppensprecher (Jugendsprecher)

b) der stellvertretende Jugendsprecher

c) der Kassenwart

d) der Schriftführer

auf die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Eine Wiederwahl ist zulässig.

4.3 Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendgruppe ab dem 12. Lebensjahr.

4.4 Die Kandidaten für das Amt des Gruppensprechers, dessen Stellvertreter und des Kassenwarts müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4.5 Die Wahlleitung (1./2. Kommandant und 2 Beisitzer) obliegt der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen.

4.6 Die Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und gegebenenfalls
Beschlüsse fassen.

 

§ 5  Führung der Jugendgruppe

 

Die Führung der Jugendgruppe besteht aus:

a) dem Gruppensprecher (Jugendsprecher)

b) dem stellvertretenden Gruppensprecher

c) dem Kassenwart

d) dem Schriftführer

 

§ 6  Der Gruppensprecher

 

Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe.

Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs– und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs– und Einsatzdienst ab.

 

§ 7  Kassenführung

 

7.1 Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 12,50 €.

7.2 Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) erstellt zusammen mit dem Kassenwart zur Jahreshaupt– bzw. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen einen Kassenbericht. Dieser wird von 2 Kassenprüfern, die von der Gruppenversammlung für jeweils 1 Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden, geprüft.

7.3 Der Kassenbericht und das Prüfungsergebnis sind dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr vorzulegen.

7.4 Bei der Jahreshaupt– bzw. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr haben der Gruppensprecher den Rechenschaftsbericht vorzutrage.

 

§ 8  Schlußbestimmung

 

8.1 Bei Auflösung der Jugendgruppe fällt das Vermögen dem Verein „Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen e.V." zu.

8.2 Diese Jugendordnung wurde in der Gruppenversammlung am 03.12.2009 beschlossen.

8.3 Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Osterhofen hat am ..................... diese Jugendordnung bestätigt.

8.4 Die Jugendordnung vom 27.10.1983 tritt außer Kraft und wird durch vorstehende Jugendordnung ersetzt.

 

Osterhofen , 03.12.2009

 

 

Gruppensprecher                                                                                                                           1. Kommandant