Miteinander statt gegeneinander

Osterhofen. Was tun, wenn auf einmal zehn Medienvertreter an einer Einsatzstelle herumrennen? Die Fragen der Kommandanten bei der Winterschulung der Feuerwehren rechts der Donau zum Thema „Presse an der Einsatzstelle“ sind sehr konkret gewesen. Die Antworten lieferten am Dienstagabend im Rettungszentrum Osterhofen: KBMin Sandra Pöschl, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, Anton Donaubauer, Richter am Amtsgericht Deggendorf, und BR-Korrespondent Christian Riedl vom Studio Deggendorf.
Grundsätzlich haben Medienvertreter Zugang zu abgesperrten Bereichen an Einsatzstellen, die für Schaulustige tabu sind. Nachdem sich Pressevertreter beim Einsatzleiter gemeldet haben, dürfen sie sich an der Einsatzstelle frei bewegen, wenn diese in einem öffentlich zugänglichen Bereich liegt, z. B. einer Straße. Auf Privatgrundstücken und Firmengeländen müssen sich Medienvertreter die Erlaubnis einer berechtigten Person einholen, z. B. vom Hauseigentümer oder Geschäftsführer.
Bei größeren Schadensereignissen oder im Katastrophenfall kann KBMin Sandra Pöschl alarmiert werden, um die Pressearbeit zu koordinieren. Denkbar sind auch Pressekonferenzen. „Ich sehe Medienvertreter als Partner“, betonte Pöschl und sagte weiter: „Miteinander ist besser als gegeneinander.“
Wie sieht es nun mit Aufnahmen und Bildern aus, wenn sie die Rechte von Personen verletzen? „Das Veröffentlichen ist verboten“, machte Richter Anton Donaubauer deutlich. Das gelte nicht nur für Medienvertreter, sondern auch für Einsatzkräfte und Schaulustige, betonten Donaubauer und Riedl. Ein Foto über WhatsApp an Freunde zu verschicken, zählt als Veröffentlichen. Auch für den Umgang der Feuerwehr mit Gaffern gab Anton Donaubauer Tipps.
− mik
Bericht PNP