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Feuerwehr-Förderverein Osterhofen hat wieder zwei Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet
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Für Neu- und Umbauten gilt sie schon seit 1.1.2013, für bestehende Wohnungen wird sie ab 1.1.2018 Pflicht: die Ausstattung mit Rauchmeldern von Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen!
Die gesetzliche Grundlage findet sich in Artikel 46 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung (Wohnungen), wo seit 1.1.2013 steht:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Im Grunde genommen wissen wir es ja alle – aber die meisten verdrängen es ganz einfach noch immer:
Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen der Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
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